BK 18 69 vom 21. Februar 2018 betreffend gerichtliche Vereinbarung/Genehmigung; BK 19 207 vom 13. Mai 2019 betreffend Verzicht Privatklage; BK 20 54 betreffend Beschlagnahme/Durchsuchung). Demgemäss könnte sich der Beschwerdeführer auf eine Ungültigkeit seines Verzichts auf Siegelung nur dann berufen, wenn seine Erklärung auf einem durch Täuschung oder unrichtige behördliche Auskunft hervorgerufenen Irrtum beruht oder durch eine Straftat veranlasst wurde.