: F.________» (Ass.-Nr. 2) sicher. Am 20. Januar 2023 verfügte die Staatsanwaltschaft separat die Beschlagnahme u.a. des Asservats Nr. 2. Dieser Verfügung ist zu entnehmen, welche der beschlagnahmten Gegenstände versiegelt sind, wobei das Asservat Nr. 2 mit keinem Hinweis auf eine Siegelung versehen ist. Mit Schreiben vom 26. Januar 2023 gelangte der Beschwerdeführer an die Staatsanwaltschaft und führte aus, er habe anlässlich der Hausdurchsuchung am 12. Januar 2023 mündlich klar mitgeteilt, dass er die Siegelung der Unterlagen Ass.-Nr. 2 verlange.