4. Zu eröffnen: - dem Strafkläger/Beschwerdeführer (per Einschreiben) - dem Beschuldigten, v.d. Rechtsanwältin B.________ (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau, Staatsanwältin I.________ (mit den Akten – per Einschreiben) Bern, 23. Februar 2024 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: