Er habe in die Wohnung seiner Partnerin gehen wollen. Diese wohne im Haus des Privatklägers und zahle Miete. Er habe die Liegenschaft via Eingang hinter dem Haus betreten. Das Treppenhaus sei frei zugänglich. Er habe sich Sorgen gemacht um seine Partnerin, deshalb habe er an deren Wohnungstüre geklopft. Als der Privatkläger aus seiner Wohnung gekommen sei und ihn gefilmt habe, habe er das Treppenhaus verlassen. Er könne nichts dafür, dass seine Partnerin in diesem Haus wohne. Weiter sagte der Beschuldigte aus, dass er kein Hausverbot vom Privatkläger erhalten habe.