Der Beschuldigte bestreitet nicht, am 01.04.2023 die Liegenschaft des Privatklägers betreten zu haben, er sagte gegenüber der Kantonspolizei jedoch aus, dass er seine Partnerin habe besuchen wollen. Die Klingel habe nicht funktioniert, weshalb er an der Türe geklopft habe. Da sei der Privatkläger aus seiner Wohnung gekommen und habe ihm das Handy vor das Gesicht gehalten und ihn aufgenommen. Er habe den Privatkläger, welcher der Stiefvater seiner Freundin sei, nicht angefasst und auch sonst nichts gemacht. Er sei auch nicht in dessen Wohnung gegangen. Er habe in die Wohnung seiner Partnerin gehen wollen.