6. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkläger/Beschwerdeführer (per Einschreiben) - der Beschuldigten (unter Beilage einer Kopie der Nichtanhandnahmeverfügung vom 11.09.2023 – per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Leitende Staatsanwältin C.________ (per Kurier) Bern, 11. Oktober 2023 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: