1. Mit Verfügung BM 23 30628 vom 11. September 2023 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das von B.________ gegen die A.________ initiierte Strafverfahren wegen versuchten Betrugs sowie «Verstösse gegen das OR» nicht an die Hand. Hiergegen erhob B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 14. September 2023 Beschwerde und beantragte was folgt: 1. Die Verfügung sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Das Verfahren sei an die Vorinstanz zu verweisen. 3. Unter Kosten und Entschädigungsfolge an den Staat.