3 werden, welche nicht im SchKG angegeben seien. Zudem sei das Verhalten von Frau C.________ unprofessionell, da sie sich bei anderen Personen gegen den Beschwerdeführer geäussert habe. Mit weiteren Eingaben vom 17. April 2023, 25. April 2023, 28. April 2023 und 30. Mai 2023 an die Staatsanwaltschaft machte der Beschwerdeführer ergänzend zu seiner Strafanzeige vom 4. März 2023 auf weitere angebliche Fehler der Beschuldigten aufmerksam und warf auch der Steuerverwaltung D.________ fehlerhaftes Verhalten vor.