Dies sei ein klarer Betrug und eine Missachtung der gesetzlichen Bestimmungen. Dabei habe die Beschuldigte, handelnd durch Frau C.________, immer wieder versucht, den Beschwerdeführer ohne Belege oder Ermächtigung des Gerichts mit falschen Forderungen zu nötigen. Sie habe bis heute keine ihrer Handlungen belegt, wie es im SchKG gefordert werde. Weiter weigere sie sich, die Unterlagen vorzuweisen, wie dies im SchKG gefordert sei. Damit begehe sie noch weitere strafbare Taten, von Betrug bis Amtsmissbrauch.