Am 15. Januar 2024 leitete die Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen die fälschlicherweise bei ihr eingelangten Eingaben des Beschwerdeführers vom 29. Dezember 2023 und vom 10. Januar 2024 an die Beschwerdekammer weiter. Mit Verfügung vom 19. Januar 2024 wurde von der Eingabe der Beschuldigten vom 18. Januar 2024 Kenntnis genommen und gegeben. Am 1. Februar 2024 reichte der Beschwerdeführer erneut ein Schreiben ein und kündigte darin ein weiteres ausführliches Antwortschreiben an. Am 9. Februar 2024 ersuchte der Beschwerdeführer um eine Fristerstreckung zur Einreichung des angekündigten Nachtrags.