Der Beschwerdeführer hat Berufung angemeldet und bringt im vorliegenden Beschwerdeverfahren vor, schuldfähig gewesen zu sein. Hätte das Regionalgericht ebenfalls auf Schuldfähigkeit erkannt, wäre er nach seinem Dafürhalten am Tag der Urteilseröffnung aus der Haft entlassen worden, hätte er die diesfalls zu erwartende Strafe doch entweder bereits verbüsst gehabt oder wäre er zufolge des zu erwartenden bedingten Vollzugs derselben aus der Haft entlassen worden. 7.2.3