auseinanderzusetzen (vgl. BGE 139 IV 270 E. 3.1 und E. 3.2; Urteile des Bundesgerichts 1B_389/2022 vom 18. August 2022 E. 2.3, 1B_55/2020 E. 3.4 und 1B_176/2018 E. 3.2). 7.2.2 Das Regionalgericht schloss auf Schuldunfähigkeit des Beschwerdeführers und ordnete eine stationäre therapeutische Massnahme an. Der Beschwerdeführer hat Berufung angemeldet und bringt im vorliegenden Beschwerdeverfahren vor, schuldfähig gewesen zu sein.