Inwieweit er Unterstützung von seiner Ehefrau erhielte, braucht hier mangels Relevanz nicht beurteilt zu werden. Aktenkundig ist in diesem Zusammenhang, dass die Ehefrau seit März 2022 nicht mehr arbeitet und sich um ihre alte und behinderte Mutter kümmert (Protokoll der Hauptverhandlung vom 4. September 2022, S. 6 Z. 20 ff. [pag. 1753]). Für den Beschwerdeführer wurde erstinstanzlich eine stationäre therapeutische Massnahme angeordnet, welche – wie die Staatsanwaltschaft zutreffend festhält – durchaus einige Jahre dauern könnte.