Er selber habe nie eine Entbindung erteilt und die seitens des Gesundheitsamts erklärte Entbindung erweise sich aufgrund schwerer formeller Fehler (u.a. Unterzeichnung durch eine nicht zeichnungsberechtigte Person und mehrfache Verletzung des rechtlichen Gehörs) als nichtig. Auch wenn er sich am Tag der Vorfälle in einer psychisch schwierigen Verfassung befunden habe, bestünden im vorliegenden Verfahren keinerlei Belege dafür, dass er «fast ständig während eines Monats oder länger» unter Symptomen einer Schizophrenie gelitten habe, was indes für die Diagnosestellung erforderlich wäre.