Ausserdem seien bei den UPD (Anmerkung: Universitäre Psychiatrische Dienste Bern) ohne Vorliegen einer gültigen Entbindungserklärung medizinische Akten beigezogen worden. Er selber habe nie eine Entbindung erteilt und die seitens des Gesundheitsamts erklärte Entbindung erweise sich aufgrund schwerer formeller Fehler (u.a. Unterzeichnung durch eine nicht zeichnungsberechtigte Person und mehrfache Verletzung des rechtlichen Gehörs) als nichtig.