Weiter fusse das Gutachten auf Unterlagen, die einerseits nicht ihm zugeschrieben werden könnten und andererseits wegen – u.a. schwerer – formeller Fehler nicht verwertbar seien. Die Unterlagen betreffend die Erfindung stammten nicht von ihm, sondern von seiner Ehefrau. Ausserdem seien bei den UPD (Anmerkung: Universitäre Psychiatrische Dienste Bern) ohne Vorliegen einer gültigen Entbindungserklärung medizinische Akten beigezogen worden.