Im anschliessend von der Verfahrensleitung der Beschwerdekammer veranlassten Schriftenwechsel verzichtete das Regionalgericht am 20. September 2023 auf das Einreichen einer Stellungnahme. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) beantragte in ihrer delegierten Stellungnahme vom 21. September 2023 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.