__ in Sicherheitshaft verbleibt. Am 18. September 2023 reichte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde gegen den Haftbelassungsentscheid ein und beantragte die umgehende Haftentlassung. Im anschliessend von der Verfahrensleitung der Beschwerdekammer veranlassten Schriftenwechsel verzichtete das Regionalgericht am 20. September 2023 auf das Einreichen einer Stellungnahme.