Aus ihrer Meldung (via Europol Österreich an das Bundesamt für Polizei Fedpol) geht hervor, dass eine detaillierte Überprüfung gezeigt habe, dass der Beschwerdeführer einen Bezug zu Clustern aufweise, welche in Verbindung mit Kindesmissbrauch/Kinderpornografie gebracht würden. Die Staatsanwaltschaft eröffnete in der Folge ein Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer wegen Pornografie und ordnete eine Hausdurchsuchung an. Aufgrund der vorerwähnten Meldung besteht der Verdacht, dass der Beschwerdeführer mit den sich in den zu durchsuchenden Räumlichkeiten befundenen Geräten verbotenes pornografisches Material empfangen und/oder versendet hat.