Ziffer 1 der Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811) reicht der Tarifrahmen für das vorliegende Beschwerdeverfahren von CHF 500.00 bis CHF 5’000.00. Innerhalb des Rahmentarifs bemisst sich der Parteikostenersatz nach dem in der Sache gebotenen Zeitaufwand und der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses (Art. 41 Abs. 3 KAG).