5.3 Das von der Staatsanwaltschaft zitierte Urteil des Bundesgerichts 1B_172/2023 vom 9. Mai 2023 ist für den vorliegenden Fall nicht einschlägig. Abgesehen davon, dass es in diesem Urteil um eine Entscheidung des Zwangsmassnahmengerichts und nicht der Staatsanwaltschaft geht, wurde der Siegelungsberechtigte im Rahmen der Einvernahme anwaltlich beraten, was beim Beschwerdeführer nicht der Fall war. Zwar kann entgegen den Vorbringen des Beschwerdeführers nicht von