detailliert zu begründen hätte. Eine übertriebene prozessuale Schärfe bei der Handhabung formeller Anforderungen für die Siegelung (etwa betreffend rechtzeitige Erhebung oder «Begründung» von Siegelungsbegehren) würde den im Gesetz vorgesehenen effizienten Rechtsschutz von Betroffenen gegenüber strafprozessualen Zwangsmassnahmen aushöhlen. Damit aufgrund eines Siegelungsbegehrens eine gültige Siegelung durch die Strafverfolgungsbehörde erfolgt, muss die betroffene Person Siegelungsgründe zwar noch nicht im Detail darlegen, aber immerhin einen spezifischen Siegelungsgrund sinngemäss anrufen.