Die Staatsanwaltschaft eröffnete in der Folge ein Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer wegen Pornografie und ordnete eine Hausdurchsuchung an. Aufgrund der vorerwähnten Meldung besteht der Verdacht, dass der Beschwerdeführer mit den sich in den zu durchsuchenden Räumlichkeiten befundenen Geräten verbotenes pornografisches Material empfangen und/oder versendet hat. In der Folge wurden u.a. mehrere Datenträger sichergestellt. Der Beschwerdeführer verlangte die Siegelung von allen Geräten und Speichermedien (vgl. Durchsuchungsprotokoll vom 30. August 2023 sowie delegierte Einvernahme vom 30. August 2023).