Dagegen reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 15. September 2023 Beschwerde ein. Darin beantragte er, die Verfügung sei aufzuheben und es sei die Siegelung der sichergestellten Gegenstände Nr. D1 bis D18 sowie B1, B2 und E1 anzuordnen (vgl. betreffend Beschwerdeantrag 2 separates Beschwerdeverfahren BK 23 385). Weiter beantragte er die Erteilung der aufschiebenden Wirkung und die vorsorgliche Siegelung der sichergestellten Gegenstände Nr. D1 bis D18 sowie B1, B2 und E1 bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens, unter Kosten- und Entschädigungsfolge.