Beschwerde gegen die Verfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben vom 4. September 2023 (BA 23 1147) Regeste Art. 248 StPO; Ein nicht anwaltlich vertretener, juristischer Laie mit Aussageverweigerungsrecht ist explizit darauf hinzuweisen, dass die Verweigerung der Aussage zu den Siegelungsgründen zu einer direkten Abweisung des Siegelungsgesuchs mangels Geltendmachung von spezifischen Siegelungsgründen führen kann. Zwar reicht es nicht aus, wenn der Inhaber ohne Angabe von Gründen die Siegelung verlangt oder die Unzulässigkeit der Durchsuchung behauptet.