Der Anzeigerin scheint es im vorliegenden Fall primär um die Ausrichtung finanzieller Leistungen zu gehen. Zudem verlangt sie ein Schreiben, das sie «auf Ablehnen von Stundenlohn und Teilzeitarbeit entlastet». Es liegt nicht in der Kompetenz der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, finanzielle Leistungen zuzusprechen bzw. das Ausstellen eines solchen Schreibens zu veranlassen. Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist es vielmehr, zu überprüfen, ob sich aus den eingereichten Dokumenten ein hinreichender Tatverdacht in Bezug auf das Vorliegen strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen ergibt. Das ist vorliegend nicht der Fall.