Ebenso habe «der Bundesanwaltschafter» einen Brief im Januar 2022 an die Kantonspolizei geschrieben, dass sie beide Rentenzuschläge erhalten dürfe, da sie zu viel finanziellen Schaden erlitten habe. Ebenso dürfe sie die Zulagen von CHF 2400.00 erhalten. Kantonspolizist F.________ habe ihr das an der Front mitgeteilt. Sie habe an diesem Tag eine Anzeige wegen Diebstahl gemacht. Der Brief sei ihr nicht ausgehändigt worden, sie würde ihn dann aber schon bekommen. Polizeichef B.________ und Herr A.________ seien Betrüger, evtl. Psychopathen.