Für die Schriftlichkeit zum Abweisen der Teilzeit- und Stundenlohnarbeit werde nur das Regierungsstatthalteramt Bern Mittelland verantwortlich gemacht laut Kantonspolizei. Herr B.________ komme der Weisung nicht nach, ihr die Zulagen auszuzahlen, obwohl vom Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland schon entschieden worden sei, dass sie diese erhalten dürfe. Das erfordere eine weitere Beschwerde bei der Kantonspolizei. Herr B.________ habe sie auch nicht dazu aufgerufen. Ebenso habe «der Bundesanwaltschafter» einen Brief im Januar 2022 an die Kantonspolizei geschrieben, dass sie beide Rentenzuschläge erhalten dürfe, da sie zu viel finanziellen Schaden erlitten habe.