1. Mit Verfügung vom 24. August 2023 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das von der Straf- und Zivilklägerin C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) initiierte Strafverfahren gegen A.________, Mitarbeiter des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland (nachfolgend: Beschuldigter 1), sowie «B.________», Mitarbeiter der Kantonspolizei Bern (nachfolgend: Beschuldigter 2), wegen Betrugs etc. nicht an die Hand. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 1. September 2023 bei der Bundesanwaltschaft Beschwerde ein.