5. 5.1 Bei diesem Ausgang des Verfahrens trägt der Kanton Bern die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1’200.00 (Art. 423 Abs. 1 i.V.m. Art. 428 Abs. 1 StPO). 5.2 Die Entschädigung des (im Beschwerdeverfahren amtlichen) Verteidigers des Beschwerdeführers für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren ist gestützt auf die von ihm eingereichte Kostennote vom 23. Januar 2023 auf CHF 1’251.50 festzusetzen (8.46 Stunden à CHF 200.00 [Art. 1 Abs. 1 der Verordnung über die Entschädigung der amtlichen Anwältinnen und Anwälte {EAV; BSG 168.711}]