7 tendmachung dem Beschwerdeführer als juristischem Laien ohne anwaltliche Unterstützung nicht zumutbar erschien. Auch im Fortgang betrafen einzig strafprozessuale Punkte den Verfahrensgegenstand, indem die Staatsanwaltschaft nach Gewährung der Akteneinsicht und nach Festhalten des Beschwerdeführers an der Einsprache u.a. mit der Begründung, der Strafbefehl sei nie prozesskonform zugestellt worden, die Akten zum Entscheid über die Gültigkeit der Einsprache an das Regionalgericht überwies, da sie die Auffassung vertrat, dass die Einsprache vom 29. November 2022 verspätet erfolgt war.