Frage geltend, ob der Beschwerdeführer die gesetzlich vorgesehene Zahlungsfrist im Ordnungsbussenverfahren unbenutzt hatte verstreichen lassen. Es war mithin nicht einzig zu klären, ob das fragliche Fahrzeug mit dem Kontrollschild F.________ zur fraglichen Zeit auf dem privaten, mit einem gerichtlichen Verbot belegten Grund abgestellt worden und wer dafür verantwortlich war, sondern es galt, einigermassen komplexe strafprozessuale Rügen zu beurteilen, deren Gel-