mal mangels Zustellnachweis oder anderweitig erstellter Kenntnisnahme dieser gar nicht in Rechtskraft erwachsen kann. Dem hätte die Staatsanwaltschaft zweifelsfrei und ohne Anrufung des Gerichts nachgelebt, wenn nicht der Verteidiger im obengenannten Sinne Einsprache erhoben hätte. 4 Aus diesen Gründen wird auf die Ausrichtung einer Entschädigung verzichtet, wobei damit offen bleiben kann, ob diese ohnehin nicht auch gestützt auf Art. 430 Abs. 1 Bst. a StPO zu verweigern wäre.