__ namens des Beschwerdeführers die BVD am 1. November 2022 um Akteneinsicht. Diese wurde mit Schreiben vom 3. November 2022 gewährt. Mit Eingabe vom 29. November 2022 reichte Rechtsanwalt B.________ namens des Beschwerdeführers bei der Staatsanwaltschaft vorsorglich Einsprache gegen den Strafbefehl vom 20. Juli 2020 ein. Er machte geltend, zumal der Strafbefehl lediglich mit B-Post versandt worden sei, bestünden erhebliche Zweifel an der Rechtskraft des Strafbefehls.