Auf Antrag des Beschwerdeführers wurden die in den Ziffern 1.5 und 1.7 bis 1.14 der angefochtenen Verfügung aufgeführten Asservate am 12. Januar 2023 versiegelt. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin am 26. Januar 2023 beim Kantonalen Zwangsmassnahmengericht ein Entsiegelungsgesuch gestellt, das mit Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 21. April 2023 vollumfänglich gutgeheissen wurde. Dagegen hat der Beschwerdeführer am 24. Mai 2023 Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Das Verfahren vor Bundesgericht ist noch hängig, weshalb das Entsiegelungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Die Beschwerde nach Art.