Am 2. Februar 2023 erhob der Beschwerdeführer gegen die Beschlagnahmeverfügung vom 20. Januar 2023 Beschwerde. Mit gleichem Datum erhob der Beschwerdeführer zudem gegen die im gleichen Verfahren am 26. Januar 2023 ergangene Verfügung Beschwerde, wonach auf seinen Siegelungsantrag vom 26. Januar 2023 betreffend das Asservat Nr. 2 «Klarsichtmappe mit Akten D.________ SA, in Liquidation – E.________; I/Dossiernummer und Referenz: .________» nicht eingetreten wurde. Das vorliegende Beschwerdeverfahren (BK 23 37) wurde daraufhin auf Antrag des Beschwerdeführers bis zum Entscheid im Beschwerdeverfahren BK 23 38 sistiert.