8 Beschuldigte ebenfalls Gold gefunden und entwendet hat. Die Beschwerdeführerin und ihre Söhne wissen offensichtlich nicht, ob sich im Keller noch mehr Gold bzw. überhaupt etwas in diesem «Geheimfach» befunden hat. Gegen einen hinreichenden Tatverdacht spricht auch, dass der Beschuldigte sogar von sich aus einige wertvolle Gegenstände (Zinnkrüge, Ofenkacheln mit vergoldetem Griff und ein «silber Druckli») an E.________ «Junior» übergeben und diesen aufgefordert hat, die Sachen wegzubringen (Einvernahme vom 6. Juni 2023, Z. 51 f.).