Seinen Verdacht begründete er hauptsächlich damit, dass die Räumung «komisch» abgelaufen sei und ihm insbesondere Zweifel aufgekommen seien, als der Beschuldigte ihn gefragt habe, ob er Gold gefunden habe, so als habe er selbst bereits Gold gefunden. In der Beschwerde ergänzte die Beschwerdeführerin, dass im Nachgang tatsächlich Gold und ein «leeres Geheimfach» im Keller gefunden worden seien. Daraus kann allerdings nicht hinreichend geschlossen werden, dass der