Er habe aber keinem Familienmitglied je Gold ausgehändigt. Der als Beilage eingereichten Strafanzeige vom 17. Juli 2023 gegen Unbekannt könne entnommen werden, dass E.________ «Junior» am 6. Juni 2023 einen Goldbarren und ein leeres Geheimfach im Keller gefunden habe. Dies habe seinen Verdacht erhärtet, wonach es zu einer unrechtmässigen Entwendung von Vermögenswerten gekommen sei. Trotz dem Vorgenannten hätten es die Kantonspolizei und die Staatsanwaltschaft in der Folge unterlassen, weitere Untersuchungshandlungen vorzunehmen.