6 Schliesslich begründet auch E.________ seinen Verdacht abschliessend lediglich damit, dass die Räumung einfach «komisch» abgelaufen sei und bei ihm «Zweifel» aufgekommen seien, weil der Beschuldigte ihn am zweiten Tag gefragt habe, ob sie noch Gold gefunden hätten, so als habe er das Gold bereits gefunden. Auch das ist ein reines Bauchgefühl, das obendrein nicht nachvollziehbar ist. Denn hätte der Beschuldigte tatsächlich in dem Hausrat Gold gefunden und entwendet, hätte er ihn sicher nicht auf das Gold aufmerksam gemacht.