Erschwerend kam dazu, dass A.________ am ersten Tag von einem Kollegen und am zweiten Tag von einem Temporärarbeiter unterstützt wurde. So ist denkbar und kann nicht ausgeschlossen werden, dass diesen Mitarbeitern nicht mitgeteilt wurde, dass die eingeklagten Gegenstände nicht entsorgt werden sollten. Ohne dieses Wissen durften sie davon ausgehen, dass auch diese zu räumen sind.