Und selbst wenn die im Protokoll auf den Z. 107 - 118 aufgezählten und angeblich fehlenden Gegenstände entsorgt worden wären, kann dem Beschuldigten kein deliktischer Vorsatz nachgewiesen werden, da beim Auftrag, ein Haus zu räumen, damit es zum Verkauf präsentiert werden kann, grundsätzlich alles geräumt werden muss. So durfte der Beschuldigte auch bei der Räumung dieses messie-ähnlichen Haushalts, bei welcher insgesamt sechs Schuttmulden à 10 m3 entsorgt werden mussten (s. EV A.________