Gegen eine Wegnahme von Gegenständen durch A.________ spricht aber auch, dass dieser ihm wertvoll erscheinende Gegenstände nicht einfach geräumt, sondern E.________ übergeben hat. So z.B. Zinnkrüge und eine Ofenkachel mit vergoldetem Griff, aber auch das «silberne Druckli», welches jetzt angeblich fehlt (s. EV-Protokoll E.________ Z. 50 — 60). Es würde absolut keinen Sinn machen, die wertvoll erscheinenden Gegenstände zuerst E.________ zu übergeben und diesen auf deren Existenz aufmerksam zu machen, um sie dann anschliessend zu stehlen.