Auch das Silberbesteck habe er nie gesehen, da seine Grossmutter aber wohlhabend gewesen sei, müsse sich irgendwo im Haus Silberbesteck befunden haben (s. dazu Anzeigerapport S. 4 Abs. 2). Anlässlich der Einvernahme vom 08.06.2023 gab er hingegen an, das Silberbesteck zuletzt am Montagmorgen gesehen zu haben, als es A.________ ihm in die Hand gedrückt habe. Zudem räumt er ein, dass es möglich sei, dass sich das Besteck noch in einer Kommode befinde, die noch im Keller stehe, zu der aber der Schlüssel fehle (Z. 125 ff.).