5 In den folgenden Tagen habe er vom Vater der Brüder, E.________ «Senior», einen Anruf erhalten, in welchem dieser ihn gebeten habe, ihm die Quittungen für die Mulden zukommen zu lassen. Diese habe er sodann dem Notar zukommen lassen. Weiter habe er unzählige Telefonanrufe und Textnachrichten der Brüder erhalten, welche ihn beschuldigt hätten, Sachen entwendet zu haben. Auf Nachfrage fügte der Beschuldigte an, es sei lediglich möglich gewesen, dass Sachen aus den Mulden entfernt worden seien, aber nicht vom Inneren des Hauses.