Nachdem diese die Kündigung nicht akzeptiert hätten, habe die Schlichtungsbehörde entschieden, dass ihnen ein Aufschub für den Auszug gewährt werde, weshalb die Brüder nach wie vor im Haus wohnten. Die Räumungsarbeiten hätten vom 17. April 2023 bis 19. April 2023 stattgefunden. Am 8. Juni 2023 stellte die Beschwerdeführerin Strafantrag gegen den Beschuldigten wegen Diebstahls und Veruntreuung. Gleichentags wurde E.________ «Junior» als Auskunftsperson einvernommen. Gemäss den Aussagen von E.________ «Junior» seien sich er und der Beschuldigte von Anfang uneinig darüber gewesen, wie die Räumung vonstattengehen solle.