4. Zum Sachverhalt geht aus der angefochtenen Verfügung und den Akten hervor, dass E.________ «Junior» am 28. April 2023 auf der Polizeiwache Waisenhaus erschienen war und angegeben hatte, den Verdacht zu haben, dass anlässlich der Räumung des Hauses seiner verstorbenen Grossmutter Gegenstände durch das Räumungsunternehmen veruntreut oder gestohlen worden seien. Die Grossmutter sei im Jahr 2022 gestorben und habe das Haus sowie den gesamten Hausrat der Erbengemeinschaft, bestehend aus der Beschwerdeführerin (Mutter von E.________ «Junior») und deren Bruder, überlassen. Im Haus seien nun E.________ «Junior» und sein Bruder D._______