(nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 7. September 2023 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und stellte folgende Rechtsbegehren: 1. Es sei festzustellen, dass im Strafverfahren BM 23 30942 das rechtliche Gehör der Beschwerdeführerin verletzt wurde. 2. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland (Nichtanhandnahme) vom 24.08.2023 sei aufzuheben und die Angelegenheit zur Durchführung eines Strafverfahrens an die Vorinstanz zurückzuweisen.