1. Mit Verfügung vom 24. August 2023 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen angeblicher Veruntreuung und Diebstahls nicht an die Hand. Dagegen erhob Rechtsanwalt C.________ im Namen der Strafund Zivilklägerin B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 7. September 2023 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und stellte folgende Rechtsbegehren: 1.