1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen und der Entscheid des Regionalen Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura-Seeland vom 25. August 2023 aufgehoben, soweit dieses die Untersuchungshaft bis zum 20. November 2023 verlängert hat. Die Untersuchungshaft wird bis zum 20. Oktober 2023 verlängert. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'500.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Die amtliche Entschädigung für das Beschwerdeverfahren wird am Ende des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht festgesetzt.